Aufgrund der Corona-Krise können Arbeitgeber ihren Beschäftigten noch bis Ende 2020 Sonderzahlungen bis 1.500 Euro steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren.
Die Zahlungsfrist für die steuer- und sozialversicherungsfreien Corona-Sonderzahlungen ist bis zum 30. Juni 2021 verlängert worden. Arbeitgeber haben so mehr Zeit, die bereits in 2020 zugesagte Sonderzahlung an die Arbeitnehmer auszuzahlen.
Dies führt allerdings nicht dazu, dass im ersten Halbjahr 2021 nochmal eine entsprechende Zahlung in Höhe von EUR 1.500 steuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden kann.
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