Aufgrund der Corona-Krise können Arbeitgeber ihren Beschäftigten noch bis Ende 2020 Sonderzahlungen bis 1.500 Euro steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren.
Erfasst von der Regelung werden Sonderleistungen, die die Beschäftigten zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember 2020 erhalten. Voraussetzung ist, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Eine Entgeltumwandlung ist demnach ausgeschlossen.
Der Teil-Lockdown wird mindestens bis zum 10 Januar 2021 verlängert.
Die Auszahlung der regulären Novemberhilfen soll Anfang Januar erfolgen. Abschläge sind bereits ausgezahlt worden.
Details zu den angekündigten Dezemberhilfen bzw. Hilfen für die Dauer des Teil-Lockdowns gibt es bisher noch nicht.
Wir halten Sie natürlich auf dem laufenden und bleiben Sie gesund.
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