Bürgergeld kommt im Januar: Alle Infos zum Start und der Umsetzung.
Das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld wurde zum 1. Januar 2023 durch das Bürgergeld ersetzt. Für alleinstehende Erwachsene beträgt der Monatsbetrag jetzt 502 Euro im Monat.
Im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs werden die Kosten für Unterkunft werden in tatsächlicher Höhe, die Heizkosten in angemessener Höhe anerkannt und übernommen.
In der Karenzzeit (ein Jahr) darf Vermögen erst ab 40.000 Euro angetastet werden, für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft kommen 15.000 Euro dazu.
Wer zwischen 520 und 1.000 Euro verdient, kann künftig mehr von seinem Einkommen behalten. Die Freibeträge in diesem Bereich werden auf 30 Prozent angehoben. Zudem erhöhen sich die Freibeträge für Einkommen von Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden auf 520 Euro. Auch für Auszubildende gelten höhere Freibeträge für die Ausbildungsvergütung.
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