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AutorenbildB&A Berlin

Inflationsausgleichprämie



Seit dem 26. Oktober 2022 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro gewähren.


Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die zusätzlich zur Zahlung des Gehalts erfolgen muss. Die Leistung kann in einer Summe oder in Teilbeträgen gewährt werden. Die Auszahlung ist bis zum 31.12.2024 möglich.


 


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