Die Antragsfristen für die November- und die Dezemberhilfe sind verlängert worden. Beide Programme können nun bis zum 30. April 2021 beantragt werden. Auszahlungen und Abschlagszahlungen für die Dezemberhilfe starten voraussichtlich im Januar 2021.
Die reguläre Auszahlung der beantragten Novemberhilfe durch die Bewilligungsstellen der Länder wurde am 12. Januar 2021 begonnen.
Antragsberechtigt sind direkt Betroffene, die im November aufgrund der auf Grundlage des Beschlusses von Bund und Ländern vom 28. Oktober 2020 erlassenen Schließungsverordnungen den Geschäftsbetrieb einstellen mussten und demgemäß auch noch im Dezember davon betroffen sind.
Nichtantragsberechtigt sind Branchen oder Einrichtungen, die auf Grundlage späterer Beschlüsse ab dem 16.12.2020 schließen mussten.
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