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Verlängerung der Steuererklärungsfristen für das Jahr 2020, aber auch für Folgejahre…

Aktualisiert: 20. Sept. 2022



Der Gesetzgeber hat eine weitere Verlängerung der Steuererklärungsfristen für das Jahr 2020 und für Folgejahre im „Vierten Corona-Steuerhilfegesetz“ vorgesehen.

Wegen der Überlastung der steuerberatenden Berufe durch die Beantragung der verschiedenen Überbrückungshilfen und der nun folgenden Abrechnungen dieser Hilfen, hat der Gesetzgeber eine weitere Verlängerung der Steuererklärungsfristen für das Jahr 2020, aber auch für Folgejahre im „Vierten Corona-Steuerhilfegesetz“ vorgesehen.


Weitere Informationen finden Sie auf unserer Download-Seite.



Hier die aktuellen Abgabefristen:

  • Abgabefrist 2020: Steuererklärungen für das Jahr 2020 können Steuerzahler und Betriebe, die steuerlich beraten werden, noch bis zum 31. August 2022 abgeben.

  • Abgabefrist 2021: Beratene Steuerpflichtige haben Zeit bis zum 31. Mai 2023.

  • Abgabefrist 2022: Beratene Steuerpflichtige haben Zeit bis 31. Mai 2024.

  • Abgabefrist 2023: Beratene Steuerpflichtige haben Zeit bis zum 31. Mai 2025.

  • Abgabefrist 2024: Beratene Steuerpflichtige haben Zeit bis zum 31. Mai 2026.


 


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