top of page
AutorenbildB&A Berlin

Wichtigen Änderungen im Steuer- und Sozialrecht für das Jahr 2021.

Wir wünschen unseren Mandanten ein gutes neues Jahr 2021.

Dieses Jahr wird sicher besser, als das letzte, wenn die Coronakrise überwunden ist.


 

Das Kindergeld

Das Kindergeld wird monatlich um 15 Euro aufgestockt. Damit erhalten Familien folgende Beiträge:

• Für die ersten beiden Kinder: 219 Euro

• Für das dritte Kind: 225 Euro

• Für das vierte Kind: 250 Euro

Auch der Kinderfreibetrag erhöht sich auf 8.388 Euro.


Die Hartz-Vier-Sätze steigen um 14 Euro auf 446 Euro (Alleinstehende). Kinder erhalten ebenfalls einen höheren Satz:

• Bedarfsgemeinschaft: 401 Euro

• Kinder bis fünf Jahren: 283 Euro

• Kinder von sechs bis 13 Jahren: 309 Euro

• Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren: 373 Euro


 

Mindestlohn


Der gesetzliche Mindestlohn steigt von 9,35 Euroauf 9,50 Euro brutto pro Stunde.


Ab 01.07.2021 wird es eine weitere Steigerung auf 9,60 Euro brutto pro Stunde geben.





 

Solidaritätszuschlag


Der Solidaritätszuschlag entfällt für ca. 90 Prozent der Steuerzahler. So müssen insgesamt weniger Steuern gezahlt werden, da der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent zusätzlich zur Einkommenssteuer ausmacht. Wer auf bis zu 62.127 Euro (Ehepaare: 124.254 Euro) zu versteuerndes Einkommen kommt, muss keinen Soli mehr zahlen.


 

Grundfreibetrag


Der Grundfreibetrag steigt um 336 Euro auf 9744 Euro. Bis zu diesem Betrag bleibt das zu versteuernde Einkommen steuerfrei.


 

Mehrwertsteuer


Für die Mehrwertsteuer gelten wieder die alten Regelungen, also 19% und 7%. Eine Ausnahme gilt für die Gastronomie bis zum 30.06.2021. Auf Restaurant- und Verpflegungsleistungen werden weiter nur 16% bzw. 5% Mehrwertsteuer fällig. Allerdings sind für Getränke bereits ab dem 01.01.2021 wieder 19% MWST zu zahlen.


 

Abschreibung


Die degressive Abschreibung wurde wieder eingeführt für bewegliche Wirtschaftsgüter, die in den Jahren 2020 und 2021 angeschafft werden, in Höhe von 25%, höchstens das 2,5-fache der linearen Abschreibung. Die degressive AfA ist sinnvoll, wenn die Wirtschaftsgüter in den ersten Jahren besonders intensiv genutzt werden oder aufgrund technischer oder wirtschaftlicher Entwicklungen schnell an Wert einbüßen werden (also z.B. Fahrzeuge).


Comments


bottom of page