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AutorenbildB&A Berlin

Änderungen bei der Steuer 2023: Diese Vorteile kommen auf Steuerzahler zu



Altersvorsorgeaufwendungen können vollständig als Sonderausgaben abgezogen werden.


Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei den Werbungskosten wurde auf 1.230 Euro erhöht.

Der Ausbildungsfreibetrag wurde von 924 Euro auf 1.200 Euro angehoben. Der Ausbildungsfreibetrag wird nur für Kinder gewährt, die volljährig sind, sich in Berufsausbildung befinden und auswärtig untergebracht sind.

Die Homeoffice-Pauschale wurde entfristet und auf sechs Euro pro Tag angehoben. Sie kann für bis zu 210 Tage in Anspruch genommen werden.

Der Grundfreibetrag (steuerfreies Existenzminimum) wurde erhöht auf 10.908 Euro.

Ab 2024 beträgt er auf 11.604 Euro. Erst ab da beginnt die Besteuerung.


Der Kinderfreibetrag wurde auf 8.952 Euro erhöht, ab 2024 auf 9.312 Euro.


Der Spitzensteuersatz wurde auf 62.827 Euro angehoben, ab 2024 auf 66.779 Euro.


Der Sparer-Pauschbetrag beträgt jetzt 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für Ehegatten/Lebenspartner. Bereits erteilte Freistellungsaufträge werden automatisch um knapp 25 Prozent erhöht.


Der lineare AfA-Satz für die Abschreibung von Wohngebäuden wurde von zwei auf drei Prozent erhöht.



 


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